Welche Lernmittel werden ausgeliehen?
Alle Lernmittel, die bisher in die Lernmittelfreiheit einbezogen waren und die für eine Ausleihe
geeignet sind, können von der Schule gegen ein Entgelt entliehen werden. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um alle Schulbücher.
Ausnahmen der Ausleihe
Ausgenommen sind:
- Lektüreheften
- Literatur
- Atlanten
- Arbeitshefte
Diese sind für die Ausleihe nicht geeignet und deshalb mit Rücksprache der Lehrkraft selbst zu beschaffen.
Zustand der Bücher
An jede Schülerin und an jeden Schüler wird ein durchgemischter Lernmittelbestand ausgegeben,
d. h. unter den ausgeliehenen Schulbüchern werden sowohl neuere als auch ältere Bücher sein.